Sozialrechtliche Selbstverwaltung – Wie wir Patienten aktiv werden können – Teil 1

Dieser Beitrag behandelt das Thema der sozialrechtlichen Selbstverwaltung, geregelt in den §§ 43 ff. SGB IV – Weitere Beiträge zu diesem Thema folgen

Sozialwahlen, was ist das überhaupt?

Einige von Euch erinnern sich vielleicht noch dunkel an ein Schreiben der Krankenkasse von 2017, welches die Möglichkeit zur Sozialwahl bot. Viele haben sich nach Sinn und Zweck gefragt, genauso viele sich nicht beteiligt, weil sich der Sinn nicht gleich erschließt. Wenn man es genau nimmt, hört sich allein schon der Begriff der Sozialwahl nicht besonders „sexy“ an. „Sozial“ mag ja noch angehen, aber bei Wahlen generell dürften viele ambivalente Gefühle hegen.

Warum kann das für uns von großer Bedeutung sein?

In den Sozialwahlen wird bestimmt, wer in den Entscheidungsgremien der Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) sitzt und mitentscheidet. Dies betrifft Entscheidungen über Präventivmaßnahmen, Rehamaßnahmen, Leistungsanträge, z. B. im Widerspruchsausschuss. Widerspruchsausschuss? Jede, die schon einmal einen Leistungsantrag bei ihrer Kasse gestellt hat, weiß in etwa, was der Widerspruchsausschuss ist. Dieser trifft die finale Entscheidung über den gestellten Leistungsantrag. Fällt diese positiv aus, wird dem Widerspruch abgeholfen. Fällt diese negativ aus, ist der Klageweg zu beschreiten oder aber die Angelegenheit sein zu lassen.

Oft sagen wir bei vielen Dingen: Das hat doch ohnehin keinen Zweck. Hier geben wir jedoch oft zu schnell auf. Zugegebenermaßen haben wir mit unserer Erkrankung bereits einigen Zeitaufwand „an der Backe“, aber – ohne hier oberlehrerinnenhaft wirken zu wollen – frau kann schon etwas tun.

Sozialwahl und der deutsche Jagdverband

Die Leserinnen dieses Blogs mögen sich jetzt denken: Jetzt wird es bizarr. Was habe ich mit dem Deutschen Jagdverband zu tun? Der Deutsche Jagdverband hat 243.628 Mitglieder (Stand: 2016) und ist in 2017 zur Sozialwahl angetreten. Wenn man dazu noch weiß, dass in vielen Wahlkreisen das Prinzip gilt: Wahl ohne Wahlhandlung (!), dann wird es interessant. Das bedeutet:

Es gibt nicht genug Personen, die sich zur Wahl zur Verfügung stellen, also nicht genug passives Wahlvolk.

Unsere Patientinnenzahl beträgt geschätzt 3,5 Mio. Frauen im Bundesgebiet, Dunkelziffer weit höher. Das alles mag zwar jetzt nur eine Zahlenspielerei sein, da nahezu ausschließlich auf Schätzungen basierend, ich bitte diese Ungenauigkeit mir nachzusehen. Im Januar 2017 waren statisch gesehen (Quelle: Statista) ca. 8,77 Mio. Menschen privat versichert; zieht man hiervon etwa 50 % als Frauenanteil ab (4,35 Mio.) und nimmt 10 % als Schätzung der Lipödembetroffenen, d. h. 435.000 Frauen, verbleiben immer noch 3 Mio. Frauen als potentielle Wählerinnen und Wahlkandidatinnen.

Wie gesagt, mir bitte diese Zahlenspielereien mit ihrer hohen Ungenauigkeit nachsehen.

Sozialrechtliche Selbstverwaltung – Wie geht das?

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (auch der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaft) können sich zu sog. freien Listen zusammenschließen. Je nach Versicherungsträger – was z. B. jede einzelne Krankenkasse betrifft – müssen bis zu 2.000 Unterstützerunterschriften zusammengebracht werden (sog. Quorum).

Die aus dem Kreis der Versicherten gewählten Vertreter sind dann nach den Wahlen in den Selbstverwaltungsorganen der Versicherungsträger tätig.

Ein Vorteil: Man muss sich nicht in ein Parteikorsett einfügen.

Ist das wirklich noch so weit weg?

Die nächste Sozialwahl findet 2023 statt. Das scheint noch sehr weit weg zu sein. Vielleicht ist bis dahin die Liposuktion bei Lipödem bereits Bestandteil des Leistungskataloges? Hier sollte bedacht werden, dass viele Studien länger als gedacht gedauert haben. Außerdem sind Entscheidungen frühestens 2022, wahrscheinlicher in 2023 oder später zu erwarten. Auch dürfen wir nicht vergessen, dass wir bis dato lediglich symptomatische Behandlungen zur Verfügung haben, eine kausale Behandlung unserer Erkrankung – da genetisch bedingt – existiert noch nicht. Um so mehr ein Grund, für eine Interessenvertretung zu sorgen.

Ihr fühlt Euch zu klein und zu machtlos? Ich werfe folgende Frage in die Runde: Wer von Euch hatte schon einmal eine Mücke im Schlafzimmer?

In diesem Sinne, mehr dazu und zu vielen weiteren Themen, auf diesem Blog,

liebe Grüße,

Eure Ruth Leitenmaier

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Author: Ruth Leitenmaier

Meine Schwerpunkte sind Sozial- und Medizinrecht, Steuerrecht, Erbrecht und Seniorenrecht. Ich bin selbst Lipödempatientin, im Jahr 2016 operiert und dankbar, einem nicht so guten Schicksal entronnen zu sein. Außer meiner Familie sind Kunst und Literatur meine steten Begleiter. Ich bin gerne in der freien Natur und habe meinen Ausgleich auch im Sport.

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