Dieser Beitrag ist eine Fortsetzung des Beitrags zur sozialrechtlichen Selbstverwaltung, geregelt in den §§ 43 ff. SGB IV. Sozialwahlen. Ja, und wie geht das? Mancher ist vielleicht danach zu sagen: Jetzt habe ich Deinen Artikel zur sozialrechtlichen Selbstverwaltung gelesen, aber Ruth, ich bin jetzt so schlau wie vorher. Was fange ich mit diesen Informationen an?