Vorab: Dieser Beitrag behandelt kleine Ausschnitte des GdB. Fragestellungen zum Antrag, was mache ich, wenn „zu wenig GdB“ herauskommt, sind Thema eines gesonderten Beitrags.
Was heißt GdB?
Das ist die Abkürzung für Grad der Behinderung.
Behindert? Ich doch nicht, mag sich da manche denken. Zumal die Wortwahl „Behinderung“ zwischenzeitlich ohnehin insbesondere von den Betroffenen als politisch nicht gerade korrekt abgelehnt wird. Die meisten der sog. „Behinderten“ bevorzugen den Begriff „Handicap“ mit dem Argument, „behindert werden wir nicht durch unseren körperlichen Zustand, sondern durch die anderen“. Was natürlich zutreffend ist, der Gesetzgeber jedoch hat hier meist längere Vorlaufzeiten.
Allerdings gibt es auch für uns Lipödempatientinnen in diesem Zusammenhang wichtige Dinge zu beachten und zu beherzigen.
Was kann für Lipödempatientinnen von Bedeutung sein?
Für von einem Lymphödem betroffene Gliedmaße gibt es 0 – 10 als GdB (nein, nicht Prozent, nur GdB). Im „günstigsten“ Falle kommt man so auf GdB 40. Ist man bereits erheblich in der Gehfähigkeit beeinträchtigt, ist insofern immer noch kein Weg zum Merkzeichen G und den damit verbundenen Befreiungen im Nahverkehr freigegeben (zum Merkzeichen G wird es noch einen eigenen Beitrag geben). Oder auch arbeitsplatztechnisch kommt man noch nicht in den Genuss von Kündigungserschwernissen für den Arbeitgeber. Hier sollte jede Betroffene genauestens überprüfen, ob sie wirklich sämtliche Beeinträchtigungen mit eingebracht hat. Häufig im Verbund mit einer Lipödemerkrankung kommen vor:
- Gonarthrose, Hüftarthrose aufgrund der der Verschiebung der Beinachse
- Rückenbeschwerden aufgrund der unnatürlichen Krümmung der ausgeprägten Gesäßpartie im Liegen
- Dermatologische Schäden, Kontaktekzeme insbesondere im Areal zwischen den Oberschenkeln
- Depressionen
- Diabetes
Auf Fibromyalgie oder Restless legs gibt es leider keinen GdB. Allerdings sind hier die psychischen und physischen Beeinträchtigungen durch Schmerzzustände gutachterlich ebenfalls zu werten. Auch Adipositas als solche zählt nicht als Krankheit, auch wenn sie im Verbund mit dem Lipödem vorkommt, lediglich deren Folgeerscheinungen.
Behindert oder schwerbehindert – was ist da der Unterschied?
Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem GdB von mindestens 50 (§ 2 SGB IX). Schwerbehinderte erhalten Eingliederungshilfen (§§ 68 ff. SGB IX), genießen besonderen Kündigungsschutz (§§ 85 ff. SGB IX; dies gilt auch für gleichgestellte behinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 30) sowie ein Anspruch auf Zusatzurlaub (nur bei Schwerbehinderung, § 125 SGB IX).
Hier kommt auch eine rechtlich umstrittene Fragestellung ins Spiel: Muss man beim Arbeitgeber überhaupt eine Schwerbehinderung angeben?
Dies beginnt bei der Bewerbung und endet im Falle einer betriebsbedingten Kündigung. Hier ist lediglich eine Sache klar: Man muss nicht ungefragt eine Behinderung angeben. Diese Fragestellung betrifft in den meisten Fällen diejenigen, die noch nicht bei einer Schwerbehinderung angelangt sind, jedoch einen GdB von wenigstens 30 haben. Stellt man einen Antrag auf Gleichstellung, erfährt der Arbeitgeber vom GdB. Hier will also abgewogen werden: Bringe ich das ins Spiel oder nicht?
Früher in Rente?
Mit einem GdB von mindestens 50 kann man früher in Altersrente gehen. Für diejenigen, denen die Berufstätigkeit mit jedem Jahr schwerer fällt, eine durchaus lohnende Alternative. Hier ist zu beachten, dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein muss.
In diesem Sinne, mehr dazu und zu vielen weiteren Themen, auf diesem Blog,
liebe Grüße,
Eure Ruth Leitenmaier
DAS IST DOCH FÖLLIGER BLÖDSINN WAS SIE HIER SCHREIBEN AUF FIBROMYLAGIE GIBT ES KEIN GdB.
Versorgungsmedizin- Verordnung unter 18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheit. 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412)
18.4 Fibromyalgie
Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom (CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.
Und wie man sieht gibt es die Versorungsmediznverodung die jeder Bürger im Internet einsehen kann nicht erst seit heute. Und es gibt auch genung Urteile von SG, LSG und BSG leider müssen sich die Betroffen dies hart erkämpfen, die die eh schon am Limit iher Kräfte sind. Da die Amtsärzte und das ist ein Skadal immer wider versuchen die Krankheitsbild das mit schweren Schlafstörung nd unerträglichen Schmerzen einhergeht zu bagaltelieren oder sogar zu verleugen .
Wie WAR DAS NOCH MAL DIE WÜRDE DES MESCHEN IST UNANTASTBAR!
Hallo Steffens, ich finde es sehr spannend, zu schreiben, meine Äußerungen seien „völliger Blödsinn“ und auf die Würde des Menschen zu verweisen, indem man beleidigend wird. Entsprechend der funktionellen Auswirkungen sowie analog heißt: es gibt keinen direkten GdB, sondern „entsprechend“. Beste Grüße!
Hallo, wenn man arbeitssuchend ist und Probleme mit langem stehen, bücken, knien ect hat, kann man dies als gesundheitliche Beeinträchtigung angeben und somit nicht jeden Job ausüben? Ich hab schon recht ausgeprägt die Beine und Schenkel und langes Laufen ect ist mir auch zusätzlich durch mein Gewicht von 150 kg nicht möglich. Langes Sitzen verursacht Rückenbeschwerden.
Hallo Jacqueline,
ja, das kannst du so machen. 🙂
Liebe Grüße
Caroline
haben einen GdB von 10 für Lipödem stufe 2 bekommen, Nützt mir das beim laufenden Antrag und Widerspruchsverfahren gegen die KAsse bei einer Genehmigung einer Liposuktion?
Liebe Fragestellerin,
ein GdB kann hier nur mittelbar nützen; es ist auch sehr abhängig davon, was für Erkrankungen und Einschränkungen in der täglichen Teilhabe vorliegen. Ein Beispiel: Du hast einen schwer einstellbaren Diabetes. Dieser kann bedeuten, dass die Behandlung auf jeden Fall stationär stattfinden sollte, somit kann Einzelfallentscheidung im stationären Setting beantragt werden. Liebe Grüße, Deine Rechtsanwältin Ruth Leitenmaier
Wenn du sie 35 Jare hast und den GdB von 50 hast, kannst du mit 63 Jahre (bzw. wird angehoben analog auf 65) ohne Abschläge in Rente gehen
Dann könnte man mit 45 keinen GdB mehr beantragen? Weil ich die 35 Jahre nicht habe? Das kann nicht sein. Eher dich ich muss 35bjahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Oder?
Liebe Kunigunde, es zählen für rentenversicherungspflichtige Zeiten auch Zeiten der Kindererziehung, des Krankengeldbezug, Pflegezeiten, also nicht nur rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten. Natürlich kannst Du mit 45 Jahren noch einen GdB beantragen. die 35 Jahre sind nur dann maßgeblich, wenn man früher in Rente gehen möchte und diese partout nicht zustande kommen. Ansonsten zählen die üblichen „VErgünstigungen“ des GdB (verbesserter Kündigungsschutz, Fahrtermäßigungen, Steuerermäßigungen u. ä.). Liebe Grüße, Ruth
Im „günstigsten“ Falle kommt man so auf GdB 40. Ist man bereits erheblich in der Gehfähigkeit beeinträchtigt, ist insofern immer noch kein Weg zum Merkzeichen G und den damit verbundenen Befreiungen im Nahverkehr freigegeben (zum Merkzeichen G wird es noch einen eigenen Beitrag geben).
Um ein MZ zu bekommen, benötigt man GDB 50.
Was bedeutet denn eine Wartezeit von 35 Jahren um früher in Rente zu gehen?