Ein ruhendes Verfahren ist nicht immer so ruhig, wie es scheint

Was bedeutet Ruhen des Verfahrens?

Ein Ruhen des Verfahrens kann sowohl im Vorverfahren als auch im Klageverfahren erfolgen. Insbesondere in 2017 war hier ein Ruhensvorschlag bei den Krankenkassen sehr beliebt, da zum 20.07.2017 eine abschließende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Liposuktion bei Lipödem erwartet wurde. Wie wir wissen, wurde das Verfahren der Methodenbewertung bis 30.09.2022 ausgesetzt. Im Klageverfahren soll häufig eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes oder aber auch des Gemeinsamen Bundesausschusses abgewartet werden, um eine valide Entscheidung treffen zu können.

Warum ist ein ruhendes Verfahren nicht immer so ruhig?

In Rede steht hier das Ruhendverfahren im Antragsverfahren bei der Krankenkasse.

Einige Patientinnen sind auf den Vorschlag des Ruhens eingegangen, andere nicht. Bei denjenigen, die eine Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens verweigert haben, ist der Ablehnungsbescheid nicht immer innerhalb der gesetzlichen Drei- bzw. Fünfwochenfrist ergangen. Insofern ist das ruhende Verfahren nicht so ruhig, wie es vielleicht auf den ersten Blick erscheinen mag.

Dass eine Genehmigungsfiktion eintreten kann, wirkt hier eventuell erstaunlich, erschließt sich aber aus der Logik selbst. Ein Ruhen des Verfahrens kann nur vorgeschlagen werden, wenn bei diesem Verfahren noch keine abschließende ablehnende Entscheidung gefallen ist. Selbst wenn eine Ruhensvereinbarung geschlossen wurde, wäre hier angesichts der Zeitdauer der Aussetzung der Methodenbewertung zu prüfen, ob hier wirklich ein Rechtsmissbrauch vorliegen kann, wenn der Eintritt einer Genehmigungsfiktion geltend gemacht wird.

Kann das für mich von Bedeutung sein?

Hier sollte jede, die in irgendeiner Weise mit dem Thema der Ruhendvereinbarung zu tun hatte, prüfen, ob diese abgelehnt wurde und später als nach den gesetzlichen Fristen ein Ablehnungsbescheid ergangen ist.

Wie berechne ich das nochmal?

Für den Beginn der Frist ist der Tag nach Eingang des Antrages bei der Krankenkasse maßgeblich. Sodann drei Wochen bzw. bei Einschaltung des MDK fünf Wochen berechnen. Beispiel: Antragseingang bei der Krankenkasse am 03.05.2017; die Frist beginnt zu laufen am 04.05.2017 und endet mit Ablauf des 24.05.2017 (bei der Dreiwochenfrist) oder mit Ablauf des 07.06.2018 (bei der Fünfwochenfrist).

Hier bitte auch daran denken, dass eine Überprüfung vier Jahre rückwirkend möglich ist.

 

In diesem Sinne, mehr dazu und zu vielen weiteren Themen, auf diesem Blog,

liebe Grüße,

Eure Ruth Leitenmaier.

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Author: Ruth Leitenmaier

Meine Schwerpunkte sind Sozial- und Medizinrecht, Steuerrecht, Erbrecht und Seniorenrecht. Ich bin selbst Lipödempatientin, im Jahr 2016 operiert und dankbar, einem nicht so guten Schicksal entronnen zu sein. Außer meiner Familie sind Kunst und Literatur meine steten Begleiter. Ich bin gerne in der freien Natur und habe meinen Ausgleich auch im Sport.

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