– Ruhende Verfahren sind nicht so ruhig wie es scheint Teil 2 – Das folgende Schreiben ist so lang und mühsam zu lesen? Möglich. Bitte die Patientinnen bei der Kasse „mit dem großen T“ trotzdem aufmerksam lesen. „Ihr Antrag auf Kostenübernahme für eine Liposuktion Sehr geehrte Frau …., die derzeit geltende Rechtslage erlaubt uns allerdings
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BSG 06.11.2018: Genehmigungsfiktion bei nicht rechtzeitiger Unterrichtung über die Einschaltung des MDK
Das Bundessozialgericht hat in seiner letzten Sitzung am 06.11.2018 wieder zwei interessante Urteile zum Thema Genehmigungsfiktion gefällt (Aktenzeichen B 1 KR 30/18 R, vormals B 1 KR 3/17 R; Aktenzeichen B 1 KR 13/17 R). Es geht hier um die Konstellation, dass die Krankenkasse erst nach Ablauf der gesetzlichen Drei-Wochen-Frist über die Einschaltung des MDK
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Sozialrechtliche Selbstverwaltung – Wie wir Patienten aktiv werden können – Teil 2
Dieser Beitrag ist eine Fortsetzung des Beitrags zur sozialrechtlichen Selbstverwaltung, geregelt in den §§ 43 ff. SGB IV. Sozialwahlen. Ja, und wie geht das? Mancher ist vielleicht danach zu sagen: Jetzt habe ich Deinen Artikel zur sozialrechtlichen Selbstverwaltung gelesen, aber Ruth, ich bin jetzt so schlau wie vorher. Was fange ich mit diesen Informationen an?
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Allgemein
Ein ruhendes Verfahren ist nicht immer so ruhig, wie es scheint
Was bedeutet Ruhen des Verfahrens? Ein Ruhen des Verfahrens kann sowohl im Vorverfahren als auch im Klageverfahren erfolgen. Insbesondere in 2017 war hier ein Ruhensvorschlag bei den Krankenkassen sehr beliebt, da zum 20.07.2017 eine abschließende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Liposuktion bei Lipödem erwartet wurde. Wie wir wissen, wurde das Verfahren der Methodenbewertung bis 30.09.2022
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Was bringt der GdB für Lipödem Betroffene?
Vorab: Dieser Beitrag behandelt kleine Ausschnitte des GdB. Fragestellungen zum Antrag, was mache ich, wenn „zu wenig GdB“ herauskommt, sind Thema eines gesonderten Beitrags. Was heißt GdB? Das ist die Abkürzung für Grad der Behinderung. Behindert? Ich doch nicht, mag sich da manche denken. Zumal die Wortwahl „Behinderung“ zwischenzeitlich ohnehin insbesondere von den Betroffenen als
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Sozialrechtliche Selbstverwaltung – Wie wir Patienten aktiv werden können – Teil 1
Dieser Beitrag behandelt das Thema der sozialrechtlichen Selbstverwaltung, geregelt in den §§ 43 ff. SGB IV – Weitere Beiträge zu diesem Thema folgen Sozialwahlen, was ist das überhaupt? Einige von Euch erinnern sich vielleicht noch dunkel an ein Schreiben der Krankenkasse von 2017, welches die Möglichkeit zur Sozialwahl bot. Viele haben sich nach Sinn und Zweck
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BSG-Urteile vom 24.04.2018 als Stärkung der Patientenrechte?
Vorab: Ich vertrete nicht die Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts, ich versuche sie hier in diesem Blog lediglich verständlich darzustellen. Potential ist nicht gleich Potential Das Bundessozialgericht hat mit zwei Urteilen vom 24.04.2018 über die Vereinbarkeit der stationären Liposuktion bei Lipödem mit dem Qualitätsgebot nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V), welches für die gesetzlichen Krankenkassen zur Leistungsgewährung
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Allgemein
Genehmigungsfiktion gefällig?
Jeder beziehungsweise jede, die sich mit den rechtlichen Facetten unserer Erkrankung beschäftigen muss, stößt früher oder später auf den Begriff der Genehmigungsfiktion. Reizthema Genehmigungsfiktion Kaum eine gesetzliche Konstruktion hat die Gemüter so erhitzt in den letzten Jahren wie die Genehmigungsfiktion. Für alle, die mit diesem Begriff nichts oder nicht viel anfangen können (für die Profis
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